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   BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 35/00 R   

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https://dejure.org/2000,326
BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 35/00 R (https://dejure.org/2000,326)
BSG, Entscheidung vom 02.11.2000 - B 11 AL 35/00 R (https://dejure.org/2000,326)
BSG, Entscheidung vom 02. November 2000 - B 11 AL 35/00 R (https://dejure.org/2000,326)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosenhilfe - Arbeitslosengeld - Verwertung von Vermögen - Fremdfinazierung von Wertpapieren - Fremdmittel - Kredite - Ablehnung der Bedürftigkeit

  • Judicialis

    AFG § 137 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zumutbarkeit der Vermögensverwertung bei der Arbeitslosenhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 87, 143
  • NZS 2001, 392 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 25.03.1999 - B 7 AL 28/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 35/00 R
    Soweit das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 25. März 1999 - B 7 AL 28/98 R -) die Auffassung vertrete, es seien nur Schulden in Abzug zu bringen, soweit sie zur Tilgung fällig seien, folge der Senat dieser Auffassung nicht, weil sie zu eng sei.

    Hiervon geht auch der 7. Senat in seinem Urteil vom 25. März 1999 - B 7 AL 28/98 R - (BSGE 84, 48 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 7) aus, wenn er den Abzug von Hypothekenschulden und eines Wohnrechts vom Wert des Haus- und Grundvermögens zuläßt.

    Mit seiner Entscheidung weicht der Senat nicht von dem Urteil des 7. Senats des BSG vom 25. März 1999 - B 7 AL 28/98 R - (BSGE 84, 48 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 7) ab.

  • BSG, 20.06.1978 - 7 RAr 47/77

    Arbeitslosigkeit - Arbeitslosenhilfe - Einkommen - Veräußerung eines privaten

    Auszug aus BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 35/00 R
    Diese Vorgehensweise begegnet im Hinblick darauf Bedenken, daß das BSG in ständiger Rechtsprechung als Vermögen iS der Alhi-Vorschriften den gesamten Bestand an Sachen oder Rechten in Geld oder Geldeswert in der Hand des Berechtigten ansieht (BSGE 41, 187, 188 = SozR 4100 § 137 Nr. 1; BSGE 46, 271, 273 = SozR 4100 § 138 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 25; SozR 3-4100 § 137 Nr. 4).

    In diesem Urteil ist - in Übereinstimmung mit früheren Entscheidungen des 7. Senats (BSGE 46, 271, 277 = SozR 4100 § 138 Nr. 3) und des erkennenden Senats (Urteile vom 30. Mai 1990 - 11 RAr 33/88 - und vom 20. Februar 1991 - 11 RAr 35/89 -) - ausgesprochen worden, daß "allgemeine Verbindlichkeiten und Schulden" bei der Prüfung der Verwertbarkeit des Vermögens iS von § 6 Abs. 1 iVm Abs. 2 AlhiV nur zu berücksichtigen sind, soweit sie zur Tilgung fähig sind.

  • BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 31/99 R

    Keine Anrechnung von durch Veruntreuung erlangtes Vermögen im Rahmen der

    Auszug aus BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 35/00 R
    Dementsprechend sind darlehensweise zufließende Geldmittel, die von Anfang an mit einer entsprechenden Rückzahlungspflicht verbunden sind, vom Einkommensbegriff ausgenommen worden, weil sie dem Arbeitslosen nicht endgültig zur Verwendung zur Verfügung stehen und deshalb nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes herangezogen werden können (BSGE 58, 160, 162 = SozR 4100 § 138 Nr. 11; vgl auch BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 12).
  • BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 34/88

    Bedürftigkeit des Arbeitslosen bei Anspruch auf Zugewinnausgleich

    Auszug aus BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 35/00 R
    Diese Vorgehensweise begegnet im Hinblick darauf Bedenken, daß das BSG in ständiger Rechtsprechung als Vermögen iS der Alhi-Vorschriften den gesamten Bestand an Sachen oder Rechten in Geld oder Geldeswert in der Hand des Berechtigten ansieht (BSGE 41, 187, 188 = SozR 4100 § 137 Nr. 1; BSGE 46, 271, 273 = SozR 4100 § 138 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 25; SozR 3-4100 § 137 Nr. 4).
  • BSG, 13.06.1985 - 7 RAr 27/84

    Begriff Einkommen in der Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 35/00 R
    Dementsprechend sind darlehensweise zufließende Geldmittel, die von Anfang an mit einer entsprechenden Rückzahlungspflicht verbunden sind, vom Einkommensbegriff ausgenommen worden, weil sie dem Arbeitslosen nicht endgültig zur Verwendung zur Verfügung stehen und deshalb nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes herangezogen werden können (BSGE 58, 160, 162 = SozR 4100 § 138 Nr. 11; vgl auch BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 12).
  • BSG, 12.05.1993 - 7 RAr 56/92

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit - Private Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 35/00 R
    Diese Vorgehensweise begegnet im Hinblick darauf Bedenken, daß das BSG in ständiger Rechtsprechung als Vermögen iS der Alhi-Vorschriften den gesamten Bestand an Sachen oder Rechten in Geld oder Geldeswert in der Hand des Berechtigten ansieht (BSGE 41, 187, 188 = SozR 4100 § 137 Nr. 1; BSGE 46, 271, 273 = SozR 4100 § 138 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 25; SozR 3-4100 § 137 Nr. 4).
  • BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 23/96

    Ruhen des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe bei Kapitalauszahlung

    Auszug aus BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 35/00 R
    Nicht zu beanstanden ist die Auffassung des LSG, soweit es annimmt, die Verwertung sei nicht im Hinblick auf die Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung des Klägers bzw seiner Ehefrau unzumutbar (§ 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AlhiV), denn es ist nicht zu erkennen, daß das LSG die insoweit revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Maßstäbe verkannt hätte (vgl BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 9 mwN).
  • BSG, 11.02.1976 - 7 RAr 159/74

    Einkommen - Leistung in Geld - Leistung in Geldeswert - Zahlungszeitraum der

    Auszug aus BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 35/00 R
    Diese Vorgehensweise begegnet im Hinblick darauf Bedenken, daß das BSG in ständiger Rechtsprechung als Vermögen iS der Alhi-Vorschriften den gesamten Bestand an Sachen oder Rechten in Geld oder Geldeswert in der Hand des Berechtigten ansieht (BSGE 41, 187, 188 = SozR 4100 § 137 Nr. 1; BSGE 46, 271, 273 = SozR 4100 § 138 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 25; SozR 3-4100 § 137 Nr. 4).
  • BSG, 22.03.1989 - 7 RAr 80/87

    Bedürftig iS. von § 134 Abs. 1 Nr. 3 AFG

    Auszug aus BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 35/00 R
    Die Bedürftigkeitsprüfung verwirklicht den Grundsatz der Subsidiarität der Alhi, wonach jemandem ein Anspruch auf Alhi nicht zusteht, solange und soweit er für sich und seine Angehörigen aktuell selbst sorgen kann (BSG SozR 4100 § 137 Nr. 12).
  • BSG, 30.05.1990 - 11 RAr 33/88
    Auszug aus BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 35/00 R
    In diesem Urteil ist - in Übereinstimmung mit früheren Entscheidungen des 7. Senats (BSGE 46, 271, 277 = SozR 4100 § 138 Nr. 3) und des erkennenden Senats (Urteile vom 30. Mai 1990 - 11 RAr 33/88 - und vom 20. Februar 1991 - 11 RAr 35/89 -) - ausgesprochen worden, daß "allgemeine Verbindlichkeiten und Schulden" bei der Prüfung der Verwertbarkeit des Vermögens iS von § 6 Abs. 1 iVm Abs. 2 AlhiV nur zu berücksichtigen sind, soweit sie zur Tilgung fähig sind.
  • BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 35/89

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Stichtag für die

  • BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 29/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Grundsätzlich gilt, Vermögen iS von § 12 SGB II sind nicht die Bilanz aus aktiven und passiven Vermögenswerten, sondern die vorhandenen aktiven Vermögenswerte (vgl zuletzt BSG vom 18.2.2010 - B 4 AS 28/09 R, RdNr 22 ff; s auch BSG BSGE 87, 143 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 8 und zu § 88 BSHG: BVerwG Buchholz 436.0 zu § 88 BSHG Nr. 22) .
  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 28/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - keine Übernahme der Maklercourtage

    Vermögen iS von § 12 SGB II sind nicht die Bilanz aus aktiven und passiven Vermögenswerten, sondern die vorhandenen aktiven Vermögenswerte (vgl zur Alhi: BSG, Urteil vom 2.11.2000 - B 11 AL 35/00 R - BSGE 87, 143, 145 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 8; zu § 88 BSHG: BVerwG, Beschluss vom 3.12.1991 - 5 B 61/90 = Buchholz 436.0 zu § 88 BSHG Nr. 22 S 14).
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Da der Kläger geltend macht, die ihm im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung zugerechneten Sparguthaben seien wegen einer Abtretung an seinen Bruder (Vereinbarung vom 5. Juli 1993) überhaupt nicht mehr sein Vermögen bzw Vermögen seiner Ehefrau gewesen, stellt sich im vorliegenden Fall nicht die Frage nach der Möglichkeit oder der Zumutbarkeit einer Verwertung vorhandenen Vermögens bezogen auf den maßgeblichen Stichtag des Alhi-Beginns (vgl hierzu etwa BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 12 oder BSGE 87, 143 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 8).
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